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eVB Informationen


Elektronische Versicherungsbestätigung

Seit 01.03. 2009 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in kraft. Diese regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt und den Straßenverkehrsämtern.

Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt. Diese erhalten Sie jetzt sofort von uns, sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (z.B. "AGA1A12").

Sie benötigen nur diese Nummer um Ihr Fahrzeug anzumelden. Die Zulassungsbehörden verwenden diese um Ihr Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden. Wurde das Fahrzeug mit Hilfe der eVB-Nummer zugelassen, kann diese Nummer nicht mehr benutzt werden.

Haftungsausschluss

Unsere Angaben sind nicht abschließend und wir übernehmen keine Haftung. Ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind bindend.

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung / Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:
  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
     
  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK ) für 1 bis 5 Tage Versicherung
     
  • Tageszulassungen
    Kurzversicherung Gültigkeit 1 Tag

KSM Onlineshop Startseite eVB Info 18.06.09


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