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KATEGORIEN > Onlinezulassung
Kurzzeitkennzeichenversicherung mit Onlinezulassung
Versicherungsdauer 5 Tage für alle Fahrzeugarten
  • mit oder ohne grüne Karte Sofortausdruck
  • inkl. eVB-Nummer per Download !
  • komplette Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen inkl. Kennzeichen und Expressversand
Jetzt sofort zum Einführungspreis
von nur
79,50 EUR
+ eVB (Versicherung)
für Privatpersonen
Anzahl: 
Fahrzeugtyp: 
Laufzeit: 
5 Tage
IVK: 
Preis:  147,33 EUR *
pro Stück
Komplettpreis inkl. Vers.
 
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24 Std.-Online-Zulassungsdienst
(inkl. Schilder liefern wir Werktags bis 09.00 und Samstags bis 12.00 Uhr - zuverlässig)

Artikelbeschreibung

Ein Preis für das gesamte Onlinezulassungspaket bestehend aus:

  • Kurzzeitkennzeichenversicherung für 5 Tage mit eVB
  • komplette Zulassung für das Kurzzeitkennzeichen
  • roter Fahrzeugschein
  • kompletter Satz Kfz-Kurzzeitkennzeichen
    (Vorder- und Rückseite für alle Fahrzeugtypen auswählbar)
    - PKW (2x längliche)
    - LKW (1x längliches, 1 quadratisches)
    - Motorrad (1 quadratisches)
    - Anhänger (1x längliches)
  • inkl. Versandkosten für Expresszustellung am nächsten Arbeitstag um 09:00 Uhr bzw. am Samstag bis 12:00 Uhr

Highlights

  • Bestellungen für Auslieferungen am nächsten Tag werden Mo.-Fr. bis 15:30 Uhr angenommen
  • Die Kennzeichen und die Versicherung sind ab sofort gültig.
  • Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands bereits am nächsten Arbeitstag. (ausschlaggebend ist die Freischaltung der eVB vor 15:30 Uhr über das eVB-Portal)
  • Eine von der Halter/Versicherungsnehmer-Adresse abweichende Lieferadresse kann angegeben werden.
  • Durch das vereinfachte Zulassungsverfahren werden keine Fahrzeugdaten benötigt
  • Onlineprüfung des Bestellstatus
  • Sendungsverfolgung Online über das eVB-Portal

Einfach - unkompliziert - unschlagbar günstig
Sparen Sie wertvolle Zeit und bestellen Sie heute Ihre komplette Onlinezulassung und bekommen Sie morgen die Kennzeichen + Fahrzeugschein bis 9 Uhr ins Haus geliefert. Weshalb sollten Sie Ihre kostbare Zeit auf der Zulassungsstelle verbringen?

Heute bestellt - morgen um 9 Uhr die Kennzeichen montieren und losfahren - Einfacher geht es nicht! Testen Sie uns jetzt, Sie werden begeistert sein!

Haben Sie noch Fragen?
Unser Serviceteam berät Sie gerne
+49 (0)9321-920730
+49 (0)1805-250005 *
* 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz.
Abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer, höchstens jedoch 42 ct/min


Kurzzeitkennzeichenversicherung

Sie erhalten Kurzzeitkennzeichen für die Überführung oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.). (Weitere Hinweise siehe Menüpunkt "Info Zulassungsunterlagen")

Bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ist nach § 16 FZV ist zu beachten:

  1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
  2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
  3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist grundsätzlich der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichenschild angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (bis fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
  4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
  5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
  6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
  7. Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung zu den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen. Grundlage des Versicherungsschutzes bilden die AKB der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Ab 01.01.2009 benötigen Sie anstatt der bisherigen Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte nur noch mehr eine sog. eVB-Nummer.
  8. Beachten Sie bitte auch die Bereiche Zulassungsunterlagen und Info Geltungsbereich

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichenversicherung

Überführungskennzeichenversicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichenversicherung

Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale Versicherungskarte) auch in weiteren Ländern (siehe Geltungsbereich -grüne Karte-).

Eine Kurzzeitkennzeichenversicherung ist gesetzliche Pflicht. Ab 01.01.2009 muss eine sogenannte eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die bisherige Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte hat keine Gültigkeit mehr.

Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung bei der Kurzzeitversicherung, eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.

Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt 5 Tage.

Die Allg. Bedingungen für die Kurzkennzeichen Haftpflichtversicherung ( Versicherungsbedingungen ), der Geschäftsbesorgungsvertrag / Maklervollmacht, der Beratungsverzicht / Beratungsprotokoll, die Allg. Geschäftsbedingungen (AKB) sowie die Datenschutz- und Widerrufserklärung sind gesetzlich vorgeschriebener Bestandteile der Versicherungsvermittlung und sind durch ankreuzen des Kunden vorzunehmen und somit an zu erkennen.

Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen Versicherungen
Überführungskennzeichen Versicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichen Versicherung

Kurzzeitkennzeichenschilder (Überführungskennzeichen, früher rote Nummern, Probefahrtkennzeichen) erhalten Sie für die Überführung oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.). Die Gültigkeit ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte (IVK) für die Kurzzeitversicherung. Der Geltungsbereich für die Kurzkennzeichenversicherung ist gültig:

Der Geltungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist gültig:

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland kommt. So werden Fahrzeuge beschlagnahmt, drastische Strafen von der Polizei ausgesprochen, da die Neuregelung für die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht überall anerkannt ist.

Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der grünen Karte (IVK) genannten Ländern - mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffendes - beschränkt.

Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers.

Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.

KSM Shop Artikelbeschreibung KZKZ 03.02.2011

*Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungs- und Mehrwertsteuer.
Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.


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