eVB Informationen Kurzzeitkennzeichen-
Überführungskennzeichen-, rote Nummer-, Probefahrtkennzeichen-
Seit Anfang 2009 haben alle Kfz-Zulassungsstellen auf das neue eVB-Verfahren
( elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ) umgestellt.
Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die
eVB-Nummer ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name,
Vorname und
Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)
gemeldet werden müssen und dient als Nachweis der abgeschlossenen Kurzkennzeichen
Versicherung
Dieser teilt dann eine eVB-Nummer zu und schaltet diese dann bundesweit bei
allen Zulassungsstellen die Kurzzeitversicherung frei.
Haftungsausschluss
Unsere Angaben sind nicht abschließend und wir übernehmen keine
Haftung. Ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen
sind bindend.
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für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung
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KSM Shop KZK eVB Info 16.06.09