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eVB Informationen

eVB Informationen Kurzzeitkennzeichen-
Überführungskennzeichen-, rote Nummer-, Probefahrtkennzeichen-

Seit Anfang 2009 haben alle Kfz-Zulassungsstellen auf das neue eVB-Verfahren ( elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ) umgestellt.

Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die eVB-Nummer ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet werden müssen und dient als Nachweis der abgeschlossenen Kurzkennzeichen Versicherung

Dieser teilt dann eine eVB-Nummer zu und schaltet diese dann bundesweit bei allen Zulassungsstellen die Kurzzeitversicherung frei.

Haftungsausschluss

Unsere Angaben sind nicht abschließend und wir übernehmen keine Haftung. Ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind bindend.

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung / Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen

KSM Shop KZK eVB Info 16.06.09


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