Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichenversicherung
Überführungskennzeichenversicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichenversicherung
Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-,
Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) von Kraftfahrzeugen innerhalb
Deutschlands und mit einer IVK (internationale Versicherungskarte) auch in
weiteren Ländern (siehe Geltungsbereich -grüne Karte-).
Eine Kurzzeitkennzeichenversicherung ist gesetzliche Pflicht. Ab 01.01.2009
muss eine sogenannte eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die bisherige Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte hat keine Gültigkeit
mehr.
Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung bei der Kurzzeitversicherung,
eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.
Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi,
Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug,
Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren
u.s.w.) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 1 Tag bis
5 Tage.
Die Allg. Bedingungen für die Kurzkennzeichen Haftpflichtversicherung
( Versicherungsbedingungen ), der Geschäftsbesorgungsvertrag / Maklervollmacht,
der Beratungsverzicht / Beratungsprotokoll, die Allg. Geschäftsbedingungen
(AKB) sowie die Datenschutz- und Widerrufserklärung sind gesetzlich vorgeschriebener
Bestandteile der Versicherungsvermittlung und sind durch ankreuzen des Kunden
vorzunehmen und somit an zu erkennen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
- Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen
Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichen Haftpflichtersicherung / Exportkennzeichen
Haftpflichtversicherung / Zollkennzeichen Haftpflichtversicherung / Transitkennzeichen
Haftpflichtversicherung:
- für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
- Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
für 1 – 5 Tage Versicherung
- Tageszulassungen
Gültigkeitsdauer 1 Tag
KSM Shop KZK Info Versicherung 16.06.09