KSM GmbH Onlineshop
 
KSM GmbH KSM GmbH Onlineshop
Ihr Spezialist für Ausfuhrkennzeichenversicherung und Kurzzeitkennzeichenversicherungen
Einloggen
Mein Konto
Warenkorb
Mein Warenkorb
 
Onlineangebot durchsuchen:
GO SICHERHEIT AGB EVB-INFORMATION KONTAKT IMPRESSUM


Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichenversicherung

Haftpflichtversicherung für Kurzzeitkennzeichenversicherung
Überführungskennzeichenversicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichenversicherung

Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale Versicherungskarte) auch in weiteren Ländern (siehe Geltungsbereich -grüne Karte-).

Eine Kurzzeitkennzeichenversicherung ist gesetzliche Pflicht. Ab 01.01.2009 muss eine sogenannte eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die bisherige Versicherungsdoppelkarte / Deckungskarte hat keine Gültigkeit mehr.

Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflichtversicherung bei der Kurzzeitversicherung, eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.

Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 1 Tag bis 5 Tage.

Die Allg. Bedingungen für die Kurzkennzeichen Haftpflichtversicherung
( Versicherungsbedingungen ), der Geschäftsbesorgungsvertrag / Maklervollmacht, der Beratungsverzicht / Beratungsprotokoll, die Allg. Geschäftsbedingungen (AKB) sowie die Datenschutz- und Widerrufserklärung sind gesetzlich vorgeschriebener Bestandteile der Versicherungsvermittlung und sind durch ankreuzen des Kunden vorzunehmen und somit an zu erkennen.


Haftungsausschluss

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.


KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Haftpflichtersicherung / Exportkennzeichen Haftpflichtversicherung / Zollkennzeichen Haftpflichtversicherung / Transitkennzeichen Haftpflichtversicherung:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 – 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
    Gültigkeitsdauer 1 Tag

KSM Shop KZK Info Versicherung 16.06.09


nach oben