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Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen Versicherungen

Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen Versicherungen
Überführungskennzeichen Versicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichen Versicherung

Kurzzeitkennzeichenschilder (Überführungskennzeichen, früher rote Nummern, Probefahrtkennzeichen) erhalten Sie für die Überführung oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.).

Die Gültigkeit ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) für die Kurzzeitversicherung. Der Geltungsbereich für die Kurzkennzeichenversicherung ist gültig:

Albanien Großbritanien F.Y.R.O.M. Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik
Belgien Island Niederlande Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland kommt. So werden Fahrzeuge beschlagnahmt, drastische Strafen von der Polizei ausgesprochen, da die Neuregelung für die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht überall anerkannt ist.

Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf die in der grünen Karte ( IVK ) genannten Ländern - mit den jeweils gültigen Mindestversicherungssummen des betreffendes - beschränkt.

Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers.

Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen ( Zollkennzeichen ).

Haftungsausschluss

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder Zollkennzeichenschilder/ Transitkennzeichenschilder:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichenschilder / rote Nummer / Überführungskennzeichenschilder
    für Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
    ( IVK ) für 1 bis 5 Tage Geltungsdauer.

  • Tageszulassungen

KSM Shop KZK Geltungsbereich 16.06.09


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