Geltungsbereich für Kurzzeitkennzeichen Versicherungen
Überführungskennzeichen Versicherung, Rote Nummer Versicherung, Probefahrtkennzeichen
Versicherung
Kurzzeitkennzeichenschilder (Überführungskennzeichen,
früher rote
Nummern, Probefahrtkennzeichen) erhalten Sie für die Überführung
oder Probe- und Prüfungsfahrten (TÜV / Dekra) für alle Fahrzeugarten
(Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus,
Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder,
Traktoren u.s.w.).
Die Gültigkeit ist zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen
für die Überführung
von Kraftfahrzeugen in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit
einer grünen, internationalen Versicherungskarte ( IVK ) für die
Kurzzeitversicherung. Der Geltungsbereich für die Kurzkennzeichenversicherung
ist gültig:
| Albanien |
Großbritanien |
F.Y.R.O.M. |
Serbien |
| Andorra |
Irland |
Moldawien |
Slowakische Republik |
| Belgien |
Island |
Niederlande |
Slowenien |
| Bosnien-Herzegowina |
Israel |
Norwegen |
Spanien |
| Bulgarien |
Italien |
Österreich |
Tschechische Republik |
| Dänemark |
Kroatien |
Polen |
Tunesien |
| Deutschland |
Lettland |
Portugal |
Türkei |
| Estland |
Litauen |
Rumänien |
Ukraine |
| Finnland |
Luxemburg |
Russland |
Ungarn |
| Frankreich |
Malta |
Schweden |
Weißrussland |
| Griechenland |
Marokko |
Schweiz |
Zypern |
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen
bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland kommt. So werden Fahrzeuge
beschlagnahmt, drastische Strafen von der Polizei ausgesprochen, da die Neuregelung
für die Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht überall anerkannt
ist.
Der Versicherungsschutz für die Kurzzeitkennzeichenversicherung ist auf
die in der grünen Karte ( IVK ) genannten Ländern - mit den jeweils
gültigen Mindestversicherungssummen des betreffendes - beschränkt.
Die Verwendung dieser Kennzeichenschilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr
des Halters bzw. Fahrers.
Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland
gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen ( Zollkennzeichen ).
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen
Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder Zollkennzeichenschilder/
Transitkennzeichenschilder:
- für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
- Kurzzeitkennzeichenschilder / rote Nummer / Überführungskennzeichenschilder
für
Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK ) für 1 bis 5 Tage Geltungsdauer.
- Tageszulassungen
KSM Shop KZK Geltungsbereich 16.06.09