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Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Rückerstattung der Mehrwertsteuer ( MWST )
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen

Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden.

Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.

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  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
KSM Shop Zoll MWST 16.06.09


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