Rückerstattung der Mehrwertsteuer ( MWST )
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen
Wenn
das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist
und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung
der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden.
Nur
dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet,
die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen,
die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen
und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen
Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter,
sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
/ Zollkennzeichenversicherung / Transitkennzeichenversicherung:
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KSM Shop Zoll MWST 16.06.09