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Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder

Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder

Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:

  1. Zugelassenes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
    Fahrzeugschein

    Kennzeichenschilder

    Abgemeldetes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
    Stilllegebescheinigung

  2. Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
    Versicherungsbescheinigungen für
    Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3fach)
    Die internationale Versicherungskarte – ( IVK ) muss nicht vorgelegt werden -

  3. TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
    Es gibt Zulassungsstellen bei welchen der TÜV über den gesamten
    Zulassungszeitraum gültig sein müssen
    bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung
    Voraussetzung (…noch in diesem Monat)
    Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn
    der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist!
    Für die ASU gilt gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
    keine Rolle!

  4. Vorführpflicht
    Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", d. h. das Fahrzeug muss zur
    Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges zur
    Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn
    erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind)
    bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
    Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht
    werden.

  5. Vollmacht
    Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte
    Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-
    Zulassungsstelle ausweisen können.

  6. Internationaler Fahrzeugschein
    Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere bei
    Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen
    Fahrzeugschein Ausstellen zu lassen!

Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung / Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
KSM Shop Zoll Zulassungsunterlagen 16.06.09


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