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Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder
Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder
Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens
bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:
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Zugelassenes
KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
Fahrzeugschein
Kennzeichenschilder
Abgemeldetes KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
Stilllegebescheinigung
- Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
Versicherungsbescheinigungen für
Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3fach)
Die internationale Versicherungskarte – ( IVK ) muss nicht vorgelegt werden
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- TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
Es gibt Zulassungsstellen bei welchen der TÜV über den
gesamten
Zulassungszeitraum gültig sein müssen
bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung
Voraussetzung (…noch in diesem Monat)
Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn
der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist!
Für die ASU gilt gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
keine Rolle!
- Vorführpflicht
Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", d. h.
das Fahrzeug muss zur
Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges
zur
Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn
erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind)
bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig
gemacht
werden.
- Vollmacht
Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte
Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-
Zulassungsstelle ausweisen können.
- Internationaler Fahrzeugschein
Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere
bei
Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen
Fahrzeugschein Ausstellen zu lassen!
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche
Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht
abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung
/ Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:
- für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
- Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
für 1 bis 5 Tage Versicherung
- Tageszulassungen
KSM Shop Zoll Zulassungsunterlagen 16.06.09
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