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Ausfuhrkennzeichenversicherung PKW 15 Tage
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Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung
Versicherungsdauer 15
Tage gültig für alle PKWs
- inkl. grüne Versicherungskarte ( internationale Versicherungskarte IVK )
- Hinweis: ausschließlich Postversand!
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eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen - Versicherung sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen
wie bisher die "
Gelbe Versicherungskarte " (3fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung
in Deutschland und die " Grüne Versicherungskarte " ( Internationale
Versicherungskarte – IVK -genannt -) als Versicherungsnachweis für
das Ausland.
Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist
der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen
und maximal 12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland
nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung
angeboten. Eine Kaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw.
Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.
Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne
Versicherungsdoppelkarte ( internationale Versicherungskarte ).
Für das Zulassungsverfahren von Zollkennzeichen gibt es noch keine
elektronische Versicherungsbestätigung.
Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:
- PKW/PKW-Kombi und werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens
9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
- LKW und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von
mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
- Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit
von mindestens 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten
- Alle anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, alle Sonderfahrzeuge (wie
Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile,
Motorräder, Traktoren u.s.w. werden mit einer Mindestlaufzeit
von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1
Jahr) angeboten.
In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.) die
unter Ziffer 3 fallen
und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tagen benötigen.
Geltungsbereich für Ausfuhrkennzeichenversicherungen
Zollkennzeichen Versicherungen / Exportkennzeichen Versicherungen
Ausfuhrkennzeichen Versicherungen früher Zollkennzeichen Versicherungen,
Exportkennzeichen Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung genannt
erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.
Grundsätzlich ist die Ausfuhrkennzeichenversicherung für alle Fahrzeugarten
(Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus,
Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder,
Traktoren u.s.w.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach
dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe
INFO Versicherung).
Der internationale Zulassungsschein ist maximal
365 Tagen in allen Ländern der Welt gültig. Die Exportkennzeichen Versicherung
von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen
mit einer grünen
internationalen Versicherungskarte ( IVK ) gültig:
| Albanien |
Großbritanien |
F.Y.R.O.M. |
Slowakische Republik |
| Andorra |
Irland |
Moldawien |
Slowenien |
| Belgien |
Island |
Niederlande |
Spanien |
| Bosnien-Herzegowina |
Israel |
Norwegen |
Tschechische Republik |
| Bulgarien |
Italien |
Österreich |
Tunesien |
| Dänemark |
Kroatien |
Polen |
Türkei |
| Deutschland |
Lettland |
Portugal |
Ukraine |
| Estland |
Litauen |
Rumänien |
Ungarn |
| Finnland |
Luxemburg |
Schweden |
Weißrussland |
| Frankreich |
Malta |
Schweiz |
Zypern |
| Griechenland |
Marokko |
Serbien |
|
Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen
sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende
Land abgeschlossen werden.
Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder
Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder
Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens
bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:
-
Zugelassenes
KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
Fahrzeugschein
Kennzeichenschilder
Abgemeldetes KFZ:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung
bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder
Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
Stilllegebescheinigung
- Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
Versicherungsbescheinigungen für
Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3fach)
Die internationale Versicherungskarte - ( IVK ) muss nicht vorgelegt werden
-
- TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
Es gibt Zulassungsstellen bei welchen der TÜV über den
gesamten
Zulassungszeitraum gültig sein müssen
bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung
Voraussetzung (…noch in diesem Monat)
Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn
der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist!
Für die ASU gilt gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
keine Rolle!
- Vorführpflicht
Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", d. h.
das Fahrzeug muss zur
Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges
zur
Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn
erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind)
bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig
gemacht
werden.
- Vollmacht
Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte
Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-
Zulassungsstelle ausweisen können.
- Internationaler Fahrzeugschein
Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere
bei
Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen
Fahrzeugschein ausstellen zu lassen!
Rückerstattung der Mehrwertsteuer ( MWST )
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen /
Transitkennzeichen
Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land)
vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde,
der Rückerstattung der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem
Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden.
Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der
EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen,
die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.
Kfz-Steuerfragen
für Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen
/ Transitkennzeichen
Fahrzeuge, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind
von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr ins Ausland innerhalb
von 3 Monaten geplant ist, d. h. wenn das Ausfuhrkennzeichen für
max. drei Monate beantragt wird.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das
Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird.
In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle
zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über
den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte,
bekommt.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen
und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend
sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich
die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen
der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen
Finanzämter, sind bindend.
| * | Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer. Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an. |
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