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Ausfuhrkennzeichenversicherung PKW 15 Tage

Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung
Günstige Ausfuhrkennzeichenversicherung
Versicherungsdauer 15 Tage gültig für alle PKWs
  • inkl. grüne Versicherungskarte ( internationale Versicherungskarte IVK )
  • Hinweis: ausschließlich Postversand!
   
 
Preis: 73,78 EUR *

 

 

 

 

 

 

eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen - Versicherung
sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen wie bisher die " Gelbe Versicherungskarte " (3fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die " Grüne Versicherungskarte " ( Internationale Versicherungskarte – IVK -genannt -) als Versicherungsnachweis für das Ausland.


Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen und maximal 12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung angeboten. Eine Kaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.

Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne Versicherungsdoppelkarte ( internationale Versicherungskarte ).
Für das Zulassungsverfahren von Zollkennzeichen gibt es noch keine elektronische Versicherungsbestätigung.

Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:

  1. PKW/PKW-Kombi und werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
     
  2. LKW und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten
     
  3. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten
     
  4. Alle anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w. werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
    In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.) die unter Ziffer 3 fallen
    und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tagen benötigen.


Geltungsbereich für Ausfuhrkennzeichenversicherungen

Zollkennzeichen Versicherungen / Exportkennzeichen Versicherungen

Ausfuhrkennzeichen Versicherungen früher Zollkennzeichen Versicherungen, Exportkennzeichen Versicherungen auch Transitkennzeichen Versicherung genannt erhalten Sie für die Überführung in das Ausland.

Grundsätzlich ist die Ausfuhrkennzeichenversicherung für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w.) gültig, die Prämien unterscheiden sich jedoch nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp (siehe INFO Versicherung).

Der internationale Zulassungsschein ist maximal 365 Tagen in allen Ländern der Welt gültig. Die Exportkennzeichen Versicherung von Kraftfahrzeugen ist in nachstehenden Ländern, jedoch nur zusammen mit einer grünen internationalen Versicherungskarte ( IVK ) gültig:

Albanien Großbritanien F.Y.R.O.M. Slowakische Republik
Andorra Irland Moldawien Slowenien
Belgien Island Niederlande Spanien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Tschechische Republik
Bulgarien Italien Österreich Tunesien
Dänemark Kroatien Polen Türkei
Deutschland Lettland Portugal Ukraine
Estland Litauen Rumänien Ungarn
Finnland Luxemburg Schweden Weißrussland
Frankreich Malta Schweiz Zypern
Griechenland Marokko Serbien  

Für Länder die auf der grünen Karte nicht genannt oder gestrichen sind muss eine separate Versicherung meist bei Einreise in das betreffende Land abgeschlossen werden.


Zulassungsunterlagen für Ausfuhrkennzeichenschilder
Zollkennzeichenschilder / Exportkennzeichenschilder / Transitkennzeichenschilder

Die Zulassung für Ausfuhrkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich:

  1. Zugelassenes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
    Fahrzeugschein

    Kennzeichenschilder

    Abgemeldetes KFZ:
    Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder
    Fahrzeugbrief (grau oder weiß) und
    Stilllegebescheinigung

  2. Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollversicherungen)
    Versicherungsbescheinigungen für
    Ausfuhrkennzeichenversicherungen (1 Satz gelb, 3fach)
    Die internationale Versicherungskarte - ( IVK ) muss nicht vorgelegt werden -

  3. TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
    Es gibt Zulassungsstellen bei welchen der TÜV über den gesamten
    Zulassungszeitraum gültig sein müssen
    bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung
    Voraussetzung (…noch in diesem Monat)
    Einige Zulassungsstellen teilen ein Ausfuhrkennzeichen nur dann zu, wenn
    der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist!
    Für die ASU gilt gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt
    keine Rolle!

  4. Vorführpflicht
    Einige Zulassungsstellen haben "Vorführpflicht", d. h. das Fahrzeug muss zur
    Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges zur
    Verweigerung der Zuteilung zu einem Ausfuhrkennzeichen kommen, wenn
    erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind)
    bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
    Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht
    werden.

  5. Vollmacht
    Gehen Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle, benötigt die vertretungsberechtigte
    Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der Kfz-
    Zulassungsstelle ausweisen können.

  6. Internationaler Fahrzeugschein
    Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage und kostet 11,00 €. Insbesondere bei
    Ausfuhren in das außereuropäische Ausland raten wir, einen internationalen
    Fahrzeugschein ausstellen zu lassen!


Rückerstattung der Mehrwertsteuer ( MWST )
mit Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen

Wenn das Fahrzeug zur Ausfuhr in ein Drittland (Nicht-EU-Land) vorgesehen ist und der Händler, bei dem es gekauft wurde, der Rückerstattung der MWST zugestimmt hat, muss es mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden.

Nur dann kann die Grenzzollstelle, bei der die Ausreise aus der EU stattfindet, die "Ausfuhrbescheinigung zu Umsatzsteuerzwecken" bestätigen, die notwendig ist, um die Rückerstattung der MWST zu beantragen.

Kfz-Steuerfragen
für Ausfuhrkennzeichen / Zollkennzeichen / Exportkennzeichen / Transitkennzeichen

Fahrzeuge, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn die Ausfuhr ins Ausland innerhalb von 3 Monaten geplant ist, d. h. wenn das Ausfuhrkennzeichen für max. drei Monate beantragt wird.

Die Befreiung von der Kfz-Steuer entfällt jedoch, wenn das Ausfuhrkennzeichen für länger als 3 Monate beantragt wird. In diesem Fall wird der Antragsteller zunächst von der Zulassungsstelle zum örtlichen Finanzamt geschickt, wo er einen Steuerbescheid über den vollen Zeitraum, für den er das Ausfuhrkennzeichen möchte, bekommt.


Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte -, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter, sind bindend.

Preis: 73,78 EUR *

*Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer.
Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.


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