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Zulassungsunterlagen

Zulassungsunterlagen für
Überführungskennzeichen Schilder, Rote Nummer Schilder, Probefahrtkennzeichen Schilder

Die Kurzkennzeichenschilder und den roten Zulassungsschein bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens / Überführungskennzeichen bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich,

so benötigen Sie bei manchen den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (ZuB) und die Stilllegebescheinigung, andere erteilen das Kurzzeitkennzeichen ohne jegliche Fahrzeugdokumente.

Manche Zulassungsstellen verlangen einen gültigen TÜV bzw. Erteilen nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten TÜV oder der DEKRA, andere Zulassungsstellen wiederum verzichten auf einen noch gültigen TÜV-Eintrag.

Weiters verlangen einige Zulassungsstellen den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass und Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten auf einen Wohnortnachweis.

Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei der betreffenden Kfz-Zulassungsstelle bzw. Straßenverkehrsamt vor Beantragung die gewünschten bzw. erforderlichen Unterlagen zu erfragen!

Bei ihrer Zulassungsstelle müssen Sie vorlegen:

Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und dem roten Kfz-Zulassungsschein werden ggfs. folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass und Anmeldebescheinigung oder
    Personalausweis mit eingetragenem Wohnort und Straße bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Freigeschaltete eVB-Nr. ( elektronische Versicherungsbestätigung ) als Versicherungsnachweis
  • Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (ZuB)

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für die Handhabung von Kurzzeitkennzeichen siehe Info Kurzzeitkennzeichenschilder

Haftungsausschluss

Eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.


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für Ausfuhrkennzeichen Versicherungen / Exportkennzeichen Versicherungen / Zollkennzeichen Versicherungen / Transitkennzeichen Versicherungen:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 – 5 Tage Versicherung
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
    Kurzversicherung Gültig für 1 Tag

KSM Shop KZK Zulassungsunterlagen 16.06.09


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