Zulassungsunterlagen für
Überführungskennzeichen Schilder, Rote Nummer Schilder, Probefahrtkennzeichen
Schilder
Die Kurzkennzeichenschilder und den roten Zulassungsschein bekommen Sie in
jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung
eines
Kurzzeitkennzeichens / Überführungskennzeichen bei den Zulassungsstellen
sind jedoch sehr unterschiedlich,
so benötigen Sie bei manchen den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung
(ZuB) und die Stilllegebescheinigung, andere erteilen das Kurzzeitkennzeichen
ohne jegliche Fahrzeugdokumente.
Manche Zulassungsstellen verlangen einen gültigen TÜV bzw. Erteilen
nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten
TÜV oder der DEKRA, andere Zulassungsstellen wiederum verzichten auf einen
noch gültigen TÜV-Eintrag.
Weiters verlangen einige Zulassungsstellen
den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass
und Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten
auf einen Wohnortnachweis.
Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei
der betreffenden Kfz-Zulassungsstelle bzw. Straßenverkehrsamt vor Beantragung
die gewünschten bzw. erforderlichen
Unterlagen zu erfragen!
Bei ihrer Zulassungsstelle müssen Sie vorlegen:
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und dem roten Kfz-Zulassungsschein
werden ggfs. folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass und Anmeldebescheinigung oder
Personalausweis mit eingetragenem Wohnort und Straße bzw. bei Firmen
Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Freigeschaltete eVB-Nr. ( elektronische
Versicherungsbestätigung )
als Versicherungsnachweis
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst
erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
- Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung
bzw. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung (ZuB)
Wichtige gesetzliche Bestimmungen für die Handhabung von Kurzzeitkennzeichen
siehe Info
Kurzzeitkennzeichenschilder
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen haben unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend
sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.
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KSM Shop KZK Zulassungsunterlagen 16.06.09