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eVB Informationen zu Haftpflichtversicherung

eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen- / Zollkennzeichen- / Exportkennzeichen- Versicherung

sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen wie bisher die " Gelbe Versicherungskarte " (3fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die " Grüne Versicherungskarte " ( Internationale Versicherungskarte – IVK -genannt -) als Versicherungsnachweis für das Ausland.

Haftungsausschluss
Unsere Angaben sind nicht abschließend und wir übernehmen keine Haftung. Ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sind bindend.

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung / Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
KSM Shop Zoll eVB Info 16.06.09


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