eVB Informationen
Ausfuhrkennzeichen- / Zollkennzeichen- / Exportkennzeichen- Versicherung
sind derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie benötigen wie bisher die
" Gelbe Versicherungskarte " (3fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die " Grüne Versicherungskarte " ( Internationale Versicherungskarte – IVK -genannt -) als Versicherungsnachweis für das Ausland.
Haftungsausschluss
Unsere Angaben sind nicht abschließend und wir übernehmen keine
Haftung. Ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen
sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichen Versicherung / Exportkennzeichen Versicherung
/ Zollkennzeichen Versicherung / Transitkennzeichen Versicherung:
- für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
- Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
( IVK )
für 1 bis 5 Tage Versicherung
- Tageszulassungen
KSM Shop Zoll eVB Info 16.06.09