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Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung

Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung

Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen und maximal 12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung angeboten. Eine Kaskoversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.

Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne Versicherungsdoppelkarte ( internationale Versicherungskarte ).
Das Zulassungsverfahren für Zollkennzeichen gibt es noch keine elektronische Versicherungsbestätigung.

Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:

  1. PKW/PKW-Kombi und werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 180 Tagen (6 Monate) angeboten

  2. LKW und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 180 Tagen (6 Monate) angeboten

  3. Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten

  4. Alle anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, Alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile, Motorräder, Traktoren u.s.w. werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 180 Tagen (6 Monate) angeboten.
    In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.) die unter Ziffer 3 fallen
    und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tagen benötigen.


Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.

 

KSM GmbH - Ihr Spezialist

für Ausfuhrkennzeichen Haftpflichtersicherung / Exportkennzeichen Haftpflichtversicherung / Zollkennzeichen Haftpflichtversicherung / Transitkennzeichen Haftpflichtversicherung:

  • für das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )

  • Kurzzeitkennzeichen / rote Nummer / Überführungskennzeichen für
    Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte ( IVK )
    für 1 bis 5 Tage Versicherung

  • Tageszulassungen
KSM Shop Zoll Haftpflichtversicherung 16.05.09


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