Haftpflichtversicherung Ausfuhrkennzeichenversicherung
Zollkennzeichenversicherung / Exportkennzeichenversicherung
Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist
der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung zwischen 9 Tagen und
maximal
12 Monaten. Das Ausfuhrkennzeichen ist innerhalb Deutschland nur solange gültig,
wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Es wird nur die gesetzliche
Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung angeboten. Eine Kaskoversicherung
für Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.
Sie
benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne Versicherungsdoppelkarte
( internationale Versicherungskarte ).
Das Zulassungsverfahren für Zollkennzeichen gibt es noch keine elektronische
Versicherungsbestätigung.
Die angebotenen Tarife unterscheiden sich in:
- PKW/PKW-Kombi und werden
mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit
von 180 Tagen (6 Monate) angeboten
- LKW und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit
von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 180 Tagen (6 Monate)
angeboten
- Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit
von mindestens 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen angeboten
- Alle
anderen Fahrzeugarten wie Omnibus, Sattelzug, Alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader,
Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile, Motorräder,
Traktoren u.s.w. werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens
9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 180 Tagen (6 Monate) angeboten.
In diesen Tarif fallen auch alle Fahrzeuge (Anhänger usw.) die unter
Ziffer 3 fallen
und eine längere Versicherungsdauer als 30 Tagen benötigen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen
und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen
Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen
Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen sind bindend.
KSM GmbH - Ihr Spezialist
für Ausfuhrkennzeichen Haftpflichtersicherung / Exportkennzeichen
Haftpflichtversicherung / Zollkennzeichen Haftpflichtversicherung / Transitkennzeichen
Haftpflichtversicherung:
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Deutschland und das Ausland mit internationaler grüner Versicherungskarte
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KSM Shop Zoll Haftpflichtversicherung 16.05.09